Informationen der Baugenossenschaft Bad Saulgau eG

zum „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)“ – „Dezemberhilfe“

Die Bundesregierung hat mit dem EWSG beschlossen Bürgerinnen und Bürger, die mit Gas oder Fernwärme heizen, mit Bundesmitteln von den stark gestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Höhe der Entlastung soll bei Gas ein Zwölftel des Jahresverbrauchs sein, den der Netzbetreiber im September 2022 prognostiziert hat. Für Kunden, die mit Wärme beliefert werden, sieht das Gesetz eine Kompensation von „100 plus 20 Prozent des Betrages der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung“ vor.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Mit diesem Informationsschreiben kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll.

Die vom Bund gewährte Entlastung kann im Dezember noch nicht in vollem Umfang an die Bewohner der Objekte weitergegeben werden, da der Jahresverbrauch der einzelnen Wohnungen nicht bekannt ist. Die Entlastung für die einzelnen Verbraucher wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für 2022 ermittelt und mit den Heizkosten der Wohnung verrechnet. Die Entlastung wird von der Baugenossenschaft auf der Abrechnung, sowohl in Mietobjekten als auch den WEG, gesondert ausgewiesen.

Zusätzlich sieht das EWSG für Mieter vor, dass Erhöhungen der Vorauszahlungen auf Betriebskosten, die den steigenden Kosten für Gas und Wärme geschuldet waren, für den Monat Dezember nicht geschuldet werden.

Die Baugenossenschaft weist darauf hin, dass nur ein sehr kleiner Teil der Betriebskostenanpassungen, die mit der Nebenkostenabrechnung erfolgten, den steigenden Energiekosten geschuldet waren. Die Energiekosten für Gas (pro kWh) waren für 2022 noch festgeschrieben. Die Erhöhung der Energiekosten ergab sich aus der angekündigten Gaspreisumlage. Die Baugenossenschaft wird mit der Abbuchung für den Monat Dezember diese Erhöhung für den Monat Dezember nicht einziehen. Selbstzahler sollten beachten, dass sie nicht die gesamte Nebenkostenvorauszahlung für den Monat Dezember einbehalten dürfen, sondern nur den Teil, der den steigenden Energiekosten geschuldet ist. Bitte sprechen Sie ggf. unsere Mietenbuchhaltung an. Falls aufgrund eines Dauerauftrages zu viel bezahlt werden sollte, so wird der Gutschriftsbetrag der Dezemberhilfe in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 automatisch berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Energieversorgers, den Stadtwerken Bad Saulgau:

https://www.bad-saulgau.de/stadtwerke/Produkte/ErdgasWaermeSoforthilfe/index.php

sowie dem Informationsblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/I/infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Bad Saulgau, 25.11.2022
aktualisiert: 05.12.2022